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DRITTE ÄNDERUNG DER RICHTLINIE 2002/72/EG VERÖFFENTLICHT

Die Richtlinie der Kommission 2005/79/EG, die zum dritten Mal die Richtlinie 2002/72/EG bezüglich "Kunststoffmaterialien und -gegenständen in Kontakt mit Lebensmitteln ändert, wurde am 18. November 2005 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Sie beinhaltet aktualisierte Listen zu Monomeren und Additiven, die zur Herstellung von Kunststoffmaterialien in Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen sind, sowie, sofern anwendbar, entsprechende Begrenzungen und Reinheitskriterien.

Die Mitgliedstaaten haben 12 Monate Zeit, um alle in der o.g. Änderungsrichtlinie angesprochenen Maßnahmen zu übernehmen

Wünschen Sie weitere Information hierzu, klicken Sie bitte auf die folgenden Links: