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Neue Rechtsvorschriften

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GUTE HERSTELLUNGSPRAXIS FÜR MATERIALIEN UND ARTIKEL; DIE MIT LEBENSMITTELN IN KONTAKT KOMMEN

Die am 22. Dezember 2006 veröffentlichte Verordnung 2023/2006/EG legt Regeln für die Anwendung der guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice = GMP) für alle Materialien und Artikel, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, fest

Sie umfasst den gleichen Geltungsbereich wie die Rahmenverordnung 1935/2004/EG, somit nicht nur die Kunststoffe sondern auch alle anderen Materialien.

Die Verordnung verlangt, dass alle Geschäftsunternehmen ein effizientes und belegtes Qualitätssicherungssystem einrichten, anwenden und sicherstellen, dass dieses eingehalten wird.
Diese GMP wurde durch einen aktuellen Vorfall im letzten Jahr ausgelöst, als in Säuglingsmilch ITX, ein in speziellen Druckfarben verwendeter Fotoinitiator, gefunden wurde.
Ursächlich für diesen Vorfall war der sogenannte SET-OFF-Effekt, bei dem in einer bedruckten Folienrolle, die Druckfarbe von der Außenseite der Folie auf die Innenseite der nächsten Folienlage übertragen wird.

Obwohl die EFSA diesen Vorfall als unbedenklich für die Gesundheit des Verbrauchers bewertet hat, entschied die EU-Kommission, eine neue GMP zu veröffentlichen, um mögliche, durch einen solchen Effekt verursachte Risiken unter Kontrolle zu halten.
Der Anhang der Verordnung behandelt explizit GMP im Bereich bedruckter Lebensmittelkontaktmaterialien, um die Übertragung von Druckfarben oder Bestandteilen von Druckfarben auf die direkt mit Lebensmitteln in Kontakt stehende Oberfläche zu verhindern.

Die Verordnung wird am 1. August 2008 in Kraft treten.

Weitere Informationen hierzu können Sie auf den folgenden Internetseiten finden: